Beurlaubung von Pfarrer Franz Schwarz aufgehoben

Liebe Mitleser, Mitschreiber und Geschwister!
Nach 4 1/2 Monaten des Ringens und Betens erging nun die Entscheidung der Disziplinarkammer für das Gebiet der ehemaligen Thüringer Landeskirche Thüringen in Jena, die Dienstuntersagung für Pfarrer Schwarz aufzuheben.

Seit 4 Monaten wird dieses Ringen, ausgelöst durch eine Pressemitteilung der EKM, auch mehr oder weniger in der Öffentlichkeit ausgetragen, was wir uns sicherlich nicht so gewünscht haben.
Allerdings war die breite Mehrheit der Öffentlichkeit auch ein gewisser Schutz für uns Brüder und Pater Franz und so sind wir es Ihnen allen auch geschuldet, die Begründung der Disziplinarkammer nachzureichen.
In uns schwelt kein Groll oder Zorn über die Menschen, die diese für uns schwere Zeit verursacht haben – jedoch eine gewisse Enttäuschung über die Art des Umgangs.
Wie es zur Dienstuntersagung über diesen langen Zeitraum kam, ist in anderen Artikeln dieses Blog hinlänglich zu lesen.
Die Begründung zur Aufhebung seitens der Disziplinarkammer in Jena sei hier auszugsweise dargestellt:

„In dem Verfahren
nach §§ 12, 127 Disziplinargesetz der VELKD….
….hat die Disziplinarkammer für das Gebiet der ehemaligen Thüringer Landeskirche Thüringen
am 13.10.2010 b e s c h l o s s e n:
Die Dienstuntersagung wird aufgehoben.
Die Landeskirche hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.


Die nach § 127 Abs. 4 der Disziplinarordnung als Antrag auf Überprüfung zu wertende Beschwerde des Beschuldigten führt zur Aufhebung der Dienstuntersagung. Es kann dahingestellt bleiben, ob die auf dem Beschluss vom 7.Juli beruhende Maßnahme durch die „einleitende Stelle“ im Sinne von § 11 Disziplinargesetz erfolgt ist. Jedenfalls ist sie nicht, wie nach § 127 Abs. 1 Disziplinargesetz vorausgesetzt, „um des Amtes willen dringend geboten“.

Aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen entscheidet die einleitende Stelle gemäß § 14 Disziplinargesetz nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie das Verfahren einstellt, eine Disziplinarverfügung erlässt, das Spruchverfahren herbeiführt oder- als stärkste Maßnahme, das förmliche Verfahren nach § 37 einleitet. Steht danach noch nicht einmal fest, dass eine Amtspflichtverletzung des Beschuldigten vorliegt und diese zu der schärfsten Reaktion der einleitenden Stelle führen wird, so kann die Dienstuntersagung nach der Systematik des Gesetzes und nach der „ratio legis“ nur angeordnet werden, wenn sie „dringend geboten“ ist. Davon kann aber nach Lage der Sache keine Rede sein. Dagegen spricht schon die schleppende Art der Ermittlungen der Landeskirche. Der Sachverhalt, wie er sich derzeit präsentiert, ist seit der Unterredung mit dem bisherigen Landesbischof im Mai 2009 unverändert.

Theologische Klärungen, ob sich die Verhaltensweise des Beschuldigten mit den evangelischen Bekenntnissen und der Ordnung der Landeskirche vereinbaren lässt, sind – jedenfalls aktenkundig – nicht erfolgt. Im Hinblick auf das bislang unbeanstandete dienstliche Verhalten des Beschuldigten und seiner allgemeinen Wertschätzung ist zweifelhaft, ob seine Verhaltensweise sich überhaupt als bewusste Zuwiderhandlung gegen die Ordination versteht oder als ein Verhalten, das auf unterschiedlichem theologischem Verständnis beruht und dessen Klärung nach § 64 Pfarrergesetz nicht im Disziplinarverfahren, sondern im Lehrbeanstandungsverfahren zu erfolgen hat. Die einleitende Stelle hält den Sachverhalt für nicht entscheidungsreif, wie die Einleitung weiterer Ermittlungen zeigt. Unter diesen Umstän-den lässt es sich, auch im Hinblick auf den Grundrechtsschutz des Beschuldigten nicht recht-fertigen, eine praktisch zu einem Berufsverbot führende Dienstuntersagung aufrechtzuerhalten. Die Abwägung der Folgen für den Beschuldigten und des Risikos für das evangelische Grund-verständnis und das Gemeindeleben führt zu dem Schluss, dass eine solche Untersagung des Dienstes jedenfalls nicht „dringend geboten“ ist.
Die ist auch nicht unter dem Aspekt einer angeblichen Nichtanzeige einer „Nebentätigkeit“ zu rechtfertigen. Es fehlt jeder konkrete Vortrag zu einem Nebentätigkeits-Verhältnis, so dass die Wertung des Landekirchenrates, der Beschuldigte habe eine Anzeigepflicht schuldhaft verletzt, keine Grundlage hat.
Nach allem ist die Dienstuntersagung aufzuheben.“

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Soweit die Auszüge aus der Begründung. Nun können Sie sich ein Bild über die Situation machen.
Wir Brüder und auch Pater Franz bedanken uns bei allen, die uns durch Ihre Gebete, Tröstungen, tatkräftige Unterstützung und Ihr Wohlwollen uns gegenüber, geholfen haben, an den jetzigen Punkt zu kommen.
Wir werden sehen, wie es weitergeht und legen auch weiterhin alles in Gottes Hand.

Mit herzlichen Grüßen, Br. Klaus

9 Kommentare

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9 Antworten zu “Beurlaubung von Pfarrer Franz Schwarz aufgehoben

  1. Michael H.

    Liebe Schwestern und Brüder,

    nun darf der Pfarrer der “ Herzen“ wieder seinen Dienst tun.
    Jedoch gibt man sich nicht mit der Tatsache durch die Entscheidung des Kirchengerichtes , im Kirchenamt zufrieden, nein man ermittelt weiter auf einer Tatsache die „frei Erfunden“ ist und bleibt.
    Mit der Verständigung zur Einleidung des Emittlungsfahrens gegen Pfarrer Schwarz hat das Kirchenamt ohne die Zustimmung der GKR`S die Gemeinden übergangen. Das wollen wir nicht vergessen.
    Jetzt sucht das Kirchenamt nach einer Möglichkeit den Schaden zu begrenzen .
    Alle Kosten für dieses Verfahren gegen zu lasten der Gemeinden ( Kirchensteuer ) .
    Ich denke , immer noch , das ist so nicht in Ordnung und wir müssen die Stirn bieten.

    Michael H.

  2. Lieber Bruder Franz, liebe Brüder
    ich freue mich mit Ihnen und darüber das diese schwere Zeit nun ein Ende für Sie gefunden hat oder war es eine Prüfung? Unsere Wege gehen wir ja nicht allein und so können wir im Vertrauen auf unseren HERRN auch weiter und mit IHM gehen.Liebe Grüße aus Erfurt.

  3. Br. Konrad R. Krause-Sittnick

    Liebe Brüder,

    mit großer Freude habe ich die Nachricht von der Aufhebung der Suspendierung von P. Franz Kenntnis genommen.
    Nunmehr ist Euch allen zu wünschen, daß wieder „Normalität“ und Ruhe bei Euch einkehren kann.
    Egal was weiterhin passiert, viele sind mit Euch im Gebet und im Glauben verbunden.
    Der Herr ist mitten unter Euch.

    In herzlicher Verbundenheit

    Br. Konrad

  4. wigberti

    Liebe Mitleser,

    ich habe der Ordnung halber den Blog ein bisschen umsortiert und reiche hier den Artikelder Thüringer Allgemeinen Zeitung vom 17.10.2009 nach:

    Gottesdienst wieder mit Pfarrer Schwarz

    WERNINGSHAUSEN (km). Die zeitweilige Suspendierung von Pfarrvikar Franz Schwarz vom Pfarrdienst ist aufgehoben. Morgen wird in Werningshausen Gottesdienst mit Pfarrer Schwarz gefeiert. Die zeitweilige Suspendierung von Pfarrvikar Franz Schwarz aus Werningshausen ist mit Wirkung von gestern aufgehoben. Ruth Kallenbach, Rechtsdezernentin der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland (EKM), bestätigte gestern auf TA-Nachfrage diese freudige Nachricht. Eine Disziplinarkammer der EKM hatte diesen Entscheid zuvorderst Franz Schwarz mitgeteilt. Damit kann der in der ganzen Gegend beliebte Pfarrer nun wieder alle Rechte und Pflichten dieses Amtes wie Gottesdienste, Predigten, Taufen etc. wahrnehmen. Zu dem Gottesdienst morgen 14 Uhr in Werningshausen, bei dem Pfarrer Schwarz die Predigt hält, wird ganz herzlich eingeladen. „Weiter laufen jedoch die Voruntersuchungen für ein mögliches Disziplinarverfahren, ob die Bischofsweihe von Franz Schwarz eine Verletzung der Amtspflichten als Pfarrer und Ordinationspflichten darstellt“, so Ruth Kallenbach. Diese Untersuchungen würden im Fall der Fälle auch fortgesetzt, wenn Pfarrer Schwarz im Dezember – ganz regulär – aus dem Pfarrdienst in den Ruhestand verabschiedet wird.

    ..soweit die TA
    Mehr Informationen folgen
    Gelobt sei der Herr,
    Br. Klaus

  5. Theologe Michael M. P. Wittmann

    Lieber Mitbruder in Christo Franz, lieber Konvent von Wigberti, liebe Kirchengemeinden vor Ort!

    Hier aus dem fernen Riegel am Kaiserstuhl bei Freiburg im Breisgau gehen unsere besten Glückwünsche zu Euch/Ihnen allen in die weite Ferne.

    Dir – lieber Franz – auf Deinem weiteren Lebensweg fürderhin Gottes Segen. Sei wohl behütet!!!

    In steter Verbundenheit:

    Dein

    Michael M. P. Wittmann,
    Fronhof 2, 79359 Riegel

  6. Fredrik Norberg

    Dank sei Gott! Schöne Grüssen aus Schweden!

  7. Johannes H.

    Preist den HErrn. Melde mich später nochmals ausführlicher. Bin bis 26.10.09 in den neuen Bundesländern unterwegs.
    Johnannes H.

  8. Gott sei Dank! Und das meine ich ganz wörtlich und aus tiefstem Herzen !

    Lieber Bruder Franz, liebe Brüder im Priorat St. Wigberti, liebe Kirchengemeinde(n) !

    Ich bin sehr glücklich über die sehr erfreuliche Meldung, dass Du, lieber Prior Franz, Deinen Dienst wieder übernehmen wirst.

    Der Geist Gottes weht wo und wann er will. Und die Flammen des Heiligen Geistes sind auf die Verantwortlichen der Landeskirche niedergegangen und haben zu einer weisen Entscheidung geführt.

    Die altkatholischen Christen, die sich regelmäßig an jedem zweiten Dienstag im Monat zu einem Wortgottesdienst in der St. Elisabethkapelle des Deutschordens-Seniorenhauses in Erfurt-Rieth versammeln und seit sehr vielen Jahren ihren Jahresausflug in St. Wigberti verleben, freuen sich ebenfalls sehr. Die Witterungsverhältnisse erlauben es nicht mehr, den Ausflug jetzt noch durchzuführen.
    Wir freuen uns aber, im sonnigen Frühjahr 2010 wieder bei Euch sein zu dürfen.

    In herzlicher und oekumensicher Verbundenheit mit Euch/Ihnen allen !

    Franz Jürgen Reich
    altkatholische Kirche in Westthüringen

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